Zitat:
Zitat von FinP
... Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch.
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Sorry,
Zitat:
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Zitat von STVO
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
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D.h., auf der rechten Fahrbahn ist rechts zu fahren (solange das gefahrlos zu machen ist, daher der Sicherheitsabstand).