Zitat:
Zitat von drullse
Hot?
Ich hab Zeit, wollte ja nur mal nachfragen...
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...ich glaube Cengiz denkt in längeren Zeitspannen als wir Nicht Juristen.
Er ist Anwalt.
Mir hat ein Anwalt mal gesagt, dass z.B. die Verjährung einer Falschaussage zur Erlangung einer Eidesstattlichen Erklärung/Verfügung, erst nach 5 Jahren verjährt...,
das ist dann zwar nicht mehr "hot", aber eher brenzlig für den Betroffenen.