Lebenslang bezieht sich auf das Leben des Erstkäufers... Ist aber in Deutschland nicht zulässig, oder hab ich das falsch im Kopf?
Zu Fahrrädern und Fahrradteilen gibt es einschlägige Normen wie zum Beispiel DIN EN 14781. Mit Sicherheit bestehen alle Bauteile auf dem deutschen Markt die Tests nach diesen Normen und somit wären erst mal alle Teile (gleich) haltbar. Der Ein- oder Andere Hersteller wird sein Test-Prozedere noch erweitern und verschärfen, damit er auf der sicheren Seite ist. Eventuell kann man sich so die Garantieverlängerungen erklären, wenn es kein Marketinggag ist.
Wirklich "Dauerfest" kann eigentlich kein modernes Leichtbauteil sein, denn dann hätte man ja zu viel Gewicht an Bord.
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