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Alt 27.07.2011, 19:33   #216
Arrakis
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Registriert seit: 13.06.2007
Beiträge: 467
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Irrelevant. Wenn Du Dich angemeldet hast, hast Du einen Vertrag geschlossen, und bist auch verpflichtet zu zahlen.

Du hast die Möglichkeit zu 'ner Reklamation, wenn zugesicherte Leistungen die Du auch nutzen kannst nicht erbracht werden (oder sowas angekündigt wird). Der Leistungserbringer ist verpflichtet, entweder nachzubessern (sprich Dir anderweitig Deinen entgangenen Hawaii-Slot zu besorgen) oder Schadensersatz zu leisten - wobei der Athlet die Höhe des beanspruchten Schadensersatzes nachzuweisen hat.

Anderes Beispiel: wenn Kai Walter am Sonntag z.B. das Preisgeld reduziert hätte, kann das nur der reklamieren, der das gemäß Platzierung auch beansprucht hätte - jemand, der auf Platz 1763 ins Ziel gekommen ist, kann deswegen nicht sein Startgeld zurückverlangen.
Bei wem läge denn da die Beweispflicht? Dürfte ja auch für den Veranstalter schwer werden, nachzuweisen, dass Athlet xy nicht die Quali geschafft hätte.
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