Zitat:
Zitat von Hafu
Wär auch ziemlich perfide, denn viele haben sich ja wg. der slots bereits angemeldet.
Da die Anmeldung (mit Bezahlung) ja nichts anderes, als ein Kaufvertrag ist, würden weniger Slots nichts anderes als eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen seitens des Verkäufers bedeuten und alle bereits Gemeldeten hätte damit ein nachträgliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag (Anmeldung) erhalten.
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Aber nur, wenn es auch die eigene AK betrifft
