Widerrufsrecht weiter verfolgen... AGB prüfen
Hallo,
ich bin zufällig genau auf das Thema (E-Commerce-Recht) als Rechtsanwalt spezialisiert. Schick mir doch mal die Widerrufsbelehrung von denen und die AGB.
Wenn die Widerrufsbelehrung auch nur einen kleinen Fehler enthält, dann ist diese unwirksam mit der Folge des § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB. Du kannst dann den Widerruf zeitlich unbegrenzt (!) erklären.
Auch bei den AGB gibts häufig Fehler.... die sollte man nutzen..
Im Internet kann der Unternehmer es eigentlich kaum noch rechts-fehlerfrei machen, das ist dann Deine Chance als Verbraucher..
Mit sportlichen Grüßen
Christian Prasse
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