gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Erfahrungen magic-sportfood.de
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.07.2011, 11:57   #251
Hafu
 
Beiträge: n/a
Hab' jetzt nochmal gegoogelt, weil mich die Frage neugierig gemacht hat und diesen Link gefunden:

http://www.onlinekosten.de/news/arti...ruf-einer-Ware

Es ist wohl tatsächlich so, dass das nationale Recht (also entscheidung BGH) vorsieht, dass der Käufer die Kosten für eine Hinsendung zu tragen hat, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, es andererseits aber eine EUGH-Entscheidung gibt, derzufolge der verbraucher keinerlei Versandkosten zu zahlen hat.

Da bei solchen Sachen der europäische Gerichtshof die höhere Instanz ist (europäisches schlägt nationales Recht) kannst du auf komplette Erstattung der Versandkosten bestehen.

Es gibt aber natürlich Versender, die es darauf anlegen, dass man wg. 3-4€ versandkosten sich nicht den Ärger aufhalst, zum Rechtsanwalt oder zu einer Verbraucherschutzorganisation zu rennen. Habe ich als Kunde auch schon erlebt und darum kaufe ich grundsätzlich nur noch bei Shops, bei denen die Online-Bewertungen klar signalisieren, dass es in Streitfällen keine Probleme gibt. Lieber zahle ich wenige euro mehr, aber erspar mir lästige Telefonate und emails.

Geändert von Hafu (22.07.2011 um 12:07 Uhr).
  Mit Zitat antworten