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Zitat von Wassertraeger_HAM
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Werden also für mehr als 40 Euro mehrere Gegenstände bestellt und nur ein Gegenstand im Wert von weniger als 40 Euro zurückgesandt, hat der Verbraucher keine Rücksendekosten zu tragen.
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Das widerspricht sich aber offensichtlich.
BGH sagt: Hinsendung zahlt Verkäufer, Rücksendung Verbraucher
und im zweiten Zitat zahlt der Verkäufer Hin-
und Rücksendung.
(Wenn ich mich richtig erinnere ist, das erste Zitat juristisch korrekt, allerdings übernehmen viele Unternehmen (Amazon) im Sinne der Kundenfreundlichkeit und Kundenbindung auch ungefragt die Kosten für eine Rücksendung, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.)