Zitat:
Zitat von MatthiasR
Also zumindest der 'Check-up', von dem hier schon die Rede war und den man ab 35 alle zwei Jahre auf Kassenkosten machen darf, enthält ein Ruhe-EKG.
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Irrtum, leider nein! Es gibt definitiv keine Möglichkeit ein präventives EKG zu Lasten der GKV abzurechen, aber der Hammer ist, auch das Ruhe-Ekg eines Herzkranken kann vom Hausarzt nicht und vom Facharzt nur eingeschränkt (ein paar Cent) zu Lasten der GKV abgerechnet werden!
siehe auch post #41