Zitat:
Zitat von subzero
Kardiochecks können in der Tat nur bei "entsprechenden Symptomen" über die gesetzl. Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden
Die Präventivleistungen der GKV sind gelinde gesagt ein Witz, welches zB nicht einmal ein Ruhe EKG (!) beinhaltet.
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Also zumindest der 'Check-up', von dem hier schon die Rede war und den man ab 35 alle zwei Jahre auf Kassenkosten machen darf, enthält ein Ruhe-EKG.
Beim vorletzten Mal (vor drei Jahren) war mein Hausarzt neben dem sehr niedrigen Ruhepuls

etwas besorgt wegen 'Extrasystolen' (Zwischenschläge). Eigentlich ein bekanntes Phänomen bei Ausdauersportlern, aber er hat mich trotzdem vorsichtshalber zum Kardiologen überwiesen.
Da bekam ich dann (auf Kassenkosten) das volle Programm: Belastungs-EKG, 24h-EKG, Herzultraschall. Erwartungsgemäß war alles okay.
Gruß Matthias