Zitat:
Zitat von drullse
Es wurden noch etliche mehr.
Wir haben daraufhin nochmal die Sportordnung gelesen. Da steht eindeutig drin "der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen". Dort steht nix von tragenden Teilen, schützenden Teilen oder sonst was - keine Beschädigung und fertig. Eigentlich ganz einfach...
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Aber ich hab' ja schon an dem obigen Beispiel des Sportordnungsparagraphen mit den nach hinten ragenden Bremshebeln nachgewiesen, dass nicht alles, was in der Sportordnung steht auch logisch ist und in der Praxis richtig interpretiert wird.
Die Sportordnung ist keine Bibel!
Wenn z.B. die Schaumstoffinnenpolster eines Helms verschlissen/rissig sind, dann ist das auch unzweifelhaft eine Beschädigung, von der ich aber sicher bin, dass die Kampfrichter darüber hinwegsehen, da nicht sicherheitsrelevant.
Wenn nun Giro als Hersteller nachweist, dass die Einrisse an den Ohren nicht sicherheitsrelevant sind, sondern eben nur eine kosmetische Beschädigung ähnlich verschlissenen Schaumstoffpolstern, dann darf hier auch nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.