Zitat:
Zitat von DragAttack
Nö - Wenn man einen entsprechenden Straftatbestand des Sportbetrugs schaffen will, so steht es dem Gesetzgeber frei ihn zu definieren - in sofern braucht es nicht notwendig einen konkret geschädigte zu geben...
|
Betrug ohne Geschädigten? Zuschauer begeistert, Sponsoren und TV auch, Sportler eh - wo ist das Problem? Wie soll man so ein Gesetzt widerspruchsfrei und verfassungskonform definieren? "Ein Sportler, der dopt (näheres regelt ein Bundesgesetz), unterliegt dem Tatbestand des Betrugs, wenn er nicht sicher weiß, dass nicht auch alle Mitbewerber in gleichem Maße gedopt sind." So?
Nee. Doping dediziert benennen und sich nicht auf den Betrugsmist einlassen, da ja eh eine neues Gesetz notwendig ist.