Zitat:
	
	
		| 
					Zitat von pinkpoison  ... oder tun so als wüßten sie von diesem Urteil nicht. | 
	
 In Berlin gilt dieser Halbsatz. Hier wird abgewogen: kann man die Radfahrer auf die Straße lassen, ohne dass die Autos behindert werden? Dann weg mit dem Schild, damit entfällt dann (nach Ansicht der Behörde) auch der Pflegeaufwand für den Radweg und man spart Geld. 
Besteht die Möglichkeit, dass die Autos behindert werden, wird der Radweg ausgeschildert, egal in welchem Zustand er ist. Dann hilft nur klagen und langen Atem haben.