http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht
Gemeinden sind nach diesem Grundsatzurteil angehalten ihre Radwege zu überprüfen und die blauen Schilder dort abzubauen, wo eine Benutzungspflicht aus Sicherheitsgründen nicht zwingend gegeben ist. Leider trödeln die meisten Gemeinden da noch rum oder tun so als wüßten sie von diesem Urteil nicht.