Zitat:
Zitat von Pascal
Wobei natürlich die StVO nicht verbietet auf der linken Fahrbahnhälfte einen Überholvorgang durchzuführen und das Rechtsfahrgebot eigentlich für den zu Überholenden gilt und nicht für den Überholenden.
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Und genau so isses!
Autos müssen aufgrund ihrer Breite auch beim überholen eines Radlers auf die Gegenfahrbahn fahren. Die müssen 1,5m seitlichen Abstand zum radler lassen.
Wenn jetzt ein Autofahrer rumbummelt, dann darf ich den auch im normalen Straßenverkahr links überholen, sofern der Geschwindigkeitsunterschied entsprechend hoch ist. Verboten ist das nicht!
Warum, also genauer genommen, aufgrund welcher Vorschrift, soll das im Rennen jetzt verboten sein?
Hat mir noch niemand erklärt! Thorsten? Maifelder?