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Alt 17.06.2011, 11:34   #104
netrocker
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 14.11.2007
Beiträge: 41
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Bin natürlich kein Bilanzexperte, aber nachdem es ja die Bilanz einer GmbH ist, kann man Gewinne doch auch exzellent z.B. im Gehalt des Geschäftsführers verstecken.
ja und nein...das finanzamt schaut da sehr genau hin...es gibt tabellen, die einen rahmen für ein geschäftführergehalt bei einer gewissen größe (umsatz, mitarbeiterzahl, usw.) abstecken...wenn eine gmbh ihrem gf mehr als diese summe zahlt, gilt dass als versteckte gewinnausschüttung und ist entsprechend zu versteuern...diese tabellen sind in der steuerberaterzunft bekannt und werden i.d.r. bei 98 % der firmen auch eingehalten...

das finanzamt lässt auch nur ein gewisses "armrechnen" zu, da es ja steuern eintreiben will...die möglichkeiten zum armrechnen sind seit 2011 durch die reform des hgb (bilmog) noch einmal stark eingeschränkt worden...

langer rede kurzer sinn...dass stimmt schon so...
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