Nein, gegen Tatsachenentscheidung kann man keinen Einspruch erheben. Und wenn (wenn man nicht gegen die Karte, sondern gegen den Vorgang selbst), dann nur 1Std nach Aushang der Ergebnisliste (vorläufige), bzw. 1Std nach Aushang des Disqualifikationsprotokolls.
Mehr, als der Einsatzleiter gemacht hat, kann man nicht.
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