Zitat:
Zitat von Kurt D.
... wenn ein wahllos zusammen geschlagenes Opfer mit ansehen und anhören muss, wenn im Prozess der/die Täter mit Samthandschuhen behandelt werden, ...
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Ein Opfer MUSS das nicht mit anhören. Es kann nach der Zeugenaussage auch wieder nach Hause gehen.
In einem Strafprozess gehört auch Strafe. Deren Höhe macht sich an verschiedenen Punkte fest. Dazu gehören auch die Sozialprognose etc..
Unser Strafrecht ist nicht nur Rache und Vergeltung sondern auch ein Instrument um den Täter zu resozialisieren und ihn in die richtige Richtung zu stoßen.
Natürlich ist aus Opfersicht meist jede Strafe zu gering für erlittene Qualen, aber daher haben wir ja auch Richter, die gerade nicht parteiisch sein sollen. Das da manchmal/häufiger das Augenmaß verrutscht ist sicherlich nicht vermeidbar. Bei 1000 Körperverletzungen, die man als Berufsrichter verhandelt hat, wirkt die 1001 wahrscheinlich relativ harmlos.
Das Strafrecht soll gesellschaftliche Auswüchse verhindern, die Negation der Negation des Rechts ist aber in der Realität nicht möglich, da kann die Strafe noch so hoch sein.
Zurück bleibt das Gefühl, dass das Opfer immer das Opfer bleibt. Der Strafprozess ist aber nicht das richtige Instrument um den Menschen zu entopfern...