Zitat:
Zitat von Kurt D.
Einerseits sehe ich in unserem Rechtssystem schon den Opferschutz als stark unterpräsentiert an (dies bedrückt mich),....
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Das ist zur Zeit eine Aussage, mit der man zwar sehr viel Zuspruch erfährt.
Allerdings ist die primäre Aufgabe des Strafverfahrens es nicht, dem Opfer eine Therapie zu bieten. Das darf keiner erwarten - es geht nämlich nicht um das Opfer (auch wenn das hart klingt) sondern um den Täter. Dieses System der Nebenklage ist also nicht unbedingt ein Gewinn für das Opfer sondern macht es potentiell erneut zum Verlierer im Prozess. Erst durch die Parteieigenschaft kommt es doch überhaupt zum "es kann nur einer gewinnen".
Dabei geht es weder um Gewinnen, noch um Wahrheit oder Unschuld (Kachelmann hat kein Recht auf die Feststellung, dass er es nicht getan hat), sondern rein um die Frage: Hat sich einer in rechtlichen (!) Kategorien schuldig gemacht.
Eine vorschnelle oder zweifelhafte Verurteilung schützt das Opfer nicht. Wirksamer Opferschutz wäre es
- in kritischen Bereichen die Öffentlichkeit nicht zuzulassen (was sich wieder mit dem berechtigten Öffentlichkeitsgrundsatz beißt)
- keine entwürdigenden Gutachten über Glaubwürdigkeit bei gesunden Erwachsenen zu erstellen (die Einschätzung der Glaubwürdigkeit ist doch die Hauptaufgabe des Richters)
- nur anonymisierte Berichterstattung zu erlauben (warum geisterten die Namen, auch von K., durch die Medien)
Meine These ist, dass erst die Einmischung von Frau Schwarzer diesen Prozess hat so ausufern lassen. Erst sie hat diese Geschichte dazu gemacht, dass die Frau erneut das Opfer ist, wenn keine Verurteilung stattfindet. Erst sie hat diesen Prozess als Ausrufezeichen für sämtliche Vergewaltigungsprozesse ins Bewusstsein gezogen. Erst sie hat die Nebenklägerin zur Stellvertreterin aller Vergewaltigten dieser Erde gemacht.
Auch Frau Schwarzer schwurbelt immer, dass sie fände, dass der Opferschutz zu kurz käme. Dabei war sie maßgeblich daran beteiligt, der Frau nochmal medial die Hose runterzuziehen.
Frau Schwarzer beklagt, dass in den Medien nur der Täter und nicht das Opfer gewürdigt wird. Da kann ich nur sagen:
Sollte ich einmal Opfer werden, dann hoffe ich, dass mein Fall die Medien nicht interessiert.
Ich will nicht auf einem Bahnsteig zusammengeschlagen werden und dann auch noch hinterher ungefragt in Talkshows als Videogötze vorgeführt werden.
Ein Vergewaltigungsopfer scheut nicht den Prozess sondern die damit verbundende Privatheitseinschränkung. Die notwendigen Fragen sind unangenehm und entwürdigend, werden außerdem x-mal wiederholt. Opferschutz wäre also in erster Linie Schutz der Privatheit und nicht eine möglichst hohe Strafe des Täters.