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so wie es die Nebenklägerin schilderte, kann es nicht abgelaufen sein. Es fanden sich keine Spuren von Kachelmann am Messer. Deswegen war der Freispruch eigentlich schon zwangsläufig. Die Sta Mannheim hat sich da verrannt und konnte - aufgrund der Persönlichkeiten der StA - nicht mehr umkehren. Das ist das eigentlich sonderliche an dem Fall, der Antrag der StA auf Verhängung einer Strafe gegen Kachelmann. Wenn die StA MA clever ist, legt sich keine Rechtsmittel ein. Ansonsten bekommen sie noch eins vom BGH eingeschenkt, aber so richtig. Überhaupt läuft in der Strafjustiz im LG Bezirk Mannheim nicht alles super toll rechtsstaatlich.
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