Zitat:
Zitat von Thorsten
.......Dann gibt es noch die rote Karte mit sofortigem Ausschluss nach Sportordnung E.5, die bei grob unsportlichem Verhalten......
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da hätte ich schon immer mal eine frage gehabt.......wer setzt dann diesen ausschluß durch?
meiner meinung nach funktioniert nur eine disqualifikation mittels streichen aus der ergebnisliste. wer will einen athleten, notfalls unter einsatz körperlicher gewalt, zum verlassen der wettkampfstrecke zwingen? nach dem abhängen oder abgeben der startnummer an den kampfrichter bin ich ein normaler bürger auf einer öffentlichen strasse bzw öffentlichen wegen beim laufen. da kann wohl rein rechtlich kein mensch etwas dagegen machen, wenn ich mich dort wieterbewege. anders siehts natürlich bei zb einer komplett für den wettkampf gesperrten radstrecke aus. aber dieser fall dürfte auf die wenigsten von uns zutreffen....