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Alt 12.05.2011, 16:24   #6
NBer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.972
würde es auch so machen. alles abstreiten, die beweislast, das du die tür aufgehalten hast, liegt nicht bei dir. hat dich irgendwann irgendwer gesehen, als du die tür geöffnet und vor allem auch so fixiert hast, das sie nicht mehr selbsttätig schloß? kann das irgendwer beweisen? absprachen mit der hausverwaltung hin oder her, gemacht hast du es nie.......

ps: auhc wieder ein typischer fall, wo die deutsche justiz nicht einmal die klage annehmen sollte.....
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