gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Ready for raceday.
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Video-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Video-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Anzeige nach § 145 Abs. 2 Nr.2 StgB
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 12.05.2011, 15:24   #6
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.965
würde es auch so machen. alles abstreiten, die beweislast, das du die tür aufgehalten hast, liegt nicht bei dir. hat dich irgendwann irgendwer gesehen, als du die tür geöffnet und vor allem auch so fixiert hast, das sie nicht mehr selbsttätig schloß? kann das irgendwer beweisen? absprachen mit der hausverwaltung hin oder her, gemacht hast du es nie.......

ps: auhc wieder ein typischer fall, wo die deutsche justiz nicht einmal die klage annehmen sollte.....
NBer ist offline   Mit Zitat antworten