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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Fernabsatzgesetz bei Fahrradteilen?
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Alt 11.05.2011, 09:52   #2
DerElch
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Benutzerbild von DerElch
 
Registriert seit: 29.05.2009
Beiträge: 293
Zitat:
Zitat von KingMabel Beitrag anzeigen
Hallöchen,

durch das Fernabsatzgesetz ist es ja möglich Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen wieder an den Versender zurück zu senden.

Gilt so etwas "uneingeschränkt" und auch bei Fahrradteilen?
Bei Teilen mit Carbon, mit Fett in Berührung kommenden Teilen oder Sätteln scheint mir das doch schwieriger zu sein oder?

Gruß
Andre
Das Fernabsatzgesetz gilt natürlich uneingeschränkt auch für Fahrradteile. Ist ja schließlich ein Gesetz. Das Problem ist aber, daß das Gesetz die Einschränkungen, die du meinst, bereits enthält.

Du mußt die Ware neuwertig zurücksenden, so daß ein erneuter Verkauf für den Händler möglich ist. Dies dürfte eine eventuelle Montage ausschließen. Als Ausnahme hat der Gesetzgeber lediglich vorgesehen, die Ware zu prüfen, wie es in einem Ladengeschäft auch möglich wäre.
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