Ich glaube in der Welt sächsischer Krankenkassen-Telefonistinnen gibt es "Urkunden" nur bei Geburt und Tod. Alles andere sind Geschäftsvorfälle, die üblicherweise durch "Quittungen" belegt werden. Insofern spracht Ihr wahrscheinlich vom selben, ohne es zu merken: Die Urkunde ist die Quittung für den abgeschlossenen Selbstertüchtigungsvorgang. Vielleicht kannst Du den Veranstalter ja bitten, seine Urkunden künftig mit "Quittung" zu überschreiben.
Falls dem Bonus-Gremium dennoch Zweifel daran bleiben sollten, dass sich der Quittungsempfänger zum Zeitpunkt der Erlangung der Quittungsberechtigung noch in der Phase zwischen Geburts- und Todes-Urkunde befand, könntest Du noch ein zusätzliches Photo-Dokument als Vitalitätsnachweis mit einreichen.
Wie wäre es mit diesem hier:
