Zitat:
Zitat von Pascal
Man sollte mit dieser Art von Argumentation Vorsicht walten lassen, denn diese kann praktisch dann von jedem für beliebige Akte von Tötungsdelikten beansprucht werden. Unter Umgehung von Rechtsstaatsprinzipien.
Genau dies sollte doch der Unterschied von unseren westlich rechtsstaatlich demokratisch organisieren Ländern im Gegensatz zu den autokratisch diktatorischen System sein.
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Das Recht auf Ermordung eines jeden Feindes unserer freiheitlich demokratischen Grundordung (sei es ein staatliches Organ ("Tyrannenmord") oder ein Privater) ist in Artikel 20 (4) GG der Bundesrepublik geregelt und grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, wie das Bundesverfassungsgericht auch präzisiert hat. Die Ermordung eines Terroristenführers ohne Prozess ist also grundsätzlich (unter Würdigung der Einzelfallumstände) verfassungsmäßig vom Recht auf Widerstand gedeckt. Die Argumentation, dass "wir" uns von "denen" dadurch unterschieden, dass wir nicht zum "kurzen Prozess" greifen würden, ist also etwas verkürzt... .
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Rechtliche_Situation_in_Deutschla nd
Was die Sicht der Katholischen Kirche zur Ermordung Bin Ladens abgeht, erinnere ich an Kardinal Meisner's Stellungnahme vom November 2001:
http://www.spiegel.de/politik/debatt...167727,00.html
""Aus meiner Sicht wäre es das Beste, Osama Bin Ladens habhaft zu werden und ihn anzuklagen. Aber wenn das nicht möglich ist, bleibt der Tyrannenmord die letzte Möglichkeit""