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Man muss vor allem präzise formulieren:
Sind diese Schilder an einem Radweg zulässig? Ja! Warum auch nicht?
Muss ich diesen Radweg benutzen? Nein!
Zur Benutzungspflicht:
Ist der Radweg straßenbegleitend? Das hängt vom Einzelfall ab, die Vorfahrtsregelung kann ein Hinweis für oder gegen dies sein.
Ist der Radweg benutzungspflichtig? Wenn ein blaues Schild hängt und die zweite Frage mit "ja" beantwortet wurde.
Muss ich den als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg benutzen? Ja, es sei denn, er ist unzumutbar.
Geändert von FinP (17.04.2011 um 17:41 Uhr).
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