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Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.04.2011, 14:01   #25
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Flow Beitrag anzeigen
Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch !
Die Aussage müsste korrekt heißen:
"Wenn ein Schild da ist, muss ich ihn auch benutzen. Es sei denn, dass
1. der Weg nicht straßenbegleitend ist.
2. der Weg nicht zumutbar ist."

Sowohl über 1. als auch 2. lässt sich an konkreten Fällen jeweils trefflich streiten. Entscheiden tut bei Uneinigkeit der Richter. Für mich ist die Zumutbarkeitsgrenze eine ganz andere als für einen normalen Radfahrer, der mal zum Brötchenholen sein Baumarktfahrrad unaufgepumpt über die Bordsteine prügelt.

Dieses Urteil, das immer wieder durch die Gazetten wabert, hat diese obige Punkte allerdings nicht zum Thema, sondern folgendes:
Wann darf die Verwaltung einen Radweg benutzungspflichtig machen.
Dafür sind allerdings andere Kriterien zu berücksichtigen als eine reine Zumutbarkeitserwägung.
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