17.04.2011, 13:37
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#20
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Szenekenner
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 17.865
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Zitat:
Zitat von Meik
Tja, wieder so eine Auslegungssache. Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt. Offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakte müssen nicht befolgt werden.
Aber was ist wieder "offensichtlich"?
Vor Gericht und auf hoher See ...
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"Sie hatten zwar Recht, aber das konnten Sie nicht wissen, also werden sie trotzdem bestraft !"

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