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Alt 11.04.2011, 13:39   #4460
bellamartha
Szenekenner
 
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Registriert seit: 30.05.2010
Beiträge: 6.091
Noch mal Zuzahlungen- und vielleicht Entwarnung

Hey Lutz,
noch mal das leidige Thema Zuzahlungen: habe mich gerade noch mal schlauer gemacht, weil mir noch nicht ganz klar ist, wie das mit der gemeinsamen Veranschlagung von Ehepaaren läuft. Das Jahresbruttoeinkommen beider Ehepartner wird zugrunde gelegt, die Summe muss dann aber nur einmal gezahlt werden, also von beiden zusammen. In dem Moment, wo einer der Ehepartner eine chronische Erkrankung hat und in den letzten 12 Monaten mindestens einmal im Quartal wegen dieser Erkrankung beim Arzt war, greift für beide (!) die 1% Regelung. Jetzt aber noch mal zu deiner Situation: Ich bekam die Information, dass in dem Moment, in dem Ehepartner getrennt lebend sind, beide einzeln berechnet werden, unabhängig davon, ob sie noch in derselben Wohnung leben. Das sagt die AOK Rheinland und auch die IKK. Welches war deine Krankenkasse? Das ist also prima für dich, denn wenn ihr nun tatsächlich getrennt lebend seid (was natürlich nicht prima ist), würde das bedeuten, dass du nur 1% deines eigenen Jahresbruttoeinkommens zuzahlen musst. Im Antrag auf Zuzahlungsbefreiung musst du nur ankreuzen, dass du getrennt lebend bist, wenn's denn so ist. Wenn ihr euch wieder zusammen getan habt, also doch nicht getrennt lebend seid, greift das, was ich oben schrieb: Ihr werden zusammen veranschlagt, müsst aber ZUSAMMEN durch deine Erkrankung nur 1% zahlen, wenn du die Bescheinigung über die chron. Erkrankung von deiner Ärztin bekommst. Es ist dann egal, bei welcher Kasse ihr die Zuzahlung beantragt, falls ihr bei verschiedenen Kassen versichert seid.
Super, ich habe auch wieder was gelernt. Danke dafür.
Noch Fragen? Ruf mich an!
Viele Grüße, J.
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