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Zitat von Flow
Stand das so in der Verordnung drin ?
So genau habe ich sie nicht studiert ...
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Habe ich zumindest so verstanden.
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Klar ... die Frage ist eben, ob bei offiziellen Messungen etwas anderes als die bloße Aktivität gemessen wird.
Das weiß ich allerdings auch nicht, nach obiger Deutung der Verordnung scheint allerdings irgendwie zwischen Cäsium und Plutonium unterschieden werden zu müssen ...
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Es geht da ja auch im Endeffekt nicht darum, dass es etwas draußen bleiben muss, sondern, dass etwas trotz Kontaminierung rein darf. Der Sinn dieser Verordnungsrochade war bei Tschernobyl doch, dass ein Mangelversorgung mit Lebensmitteln der Bevölkerung ausgeschlossen wurde.
Zitat:
Naja, es liegt aber auf der Hand.
Es müßte gegebenenfalls - unabhängig von oder zusätzlich zu der Aktivität - ein "Gehalt an Langzeitstrahlern" festgestellt werden.
Gesundheitlich ist es dabei wiederum relevant, ob diese sich nach Einnahme im Körper ansammeln oder schnell wieder ausgeschieden werden.
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Ja, und da ist es schwierig. Es dann im Endeffekt egal, ob etwas strahlt oder nicht, sondern man müsste Grenzwerte festlegen wie:
Salz <5%
Weizenkleie <60%
Plutonium <5%
etc.
Und das ist für den Verbraucher wieder genauso wenig nachprüfbar.