Zitat:
Zitat von DerElch
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
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Danke !
Die neuen, tatsächlich höheren Werte finde ich in der
COUNCIL REGULATION (EURATOM) No 3954/87, die auch in der verlinkten Durchführungsverordnung genannt ist.
Die "in Erwägung gezogenen Gründe" :
Zitat:
(1) [...] um die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt zu schützen, wenn dem Risiko durch Maßnahmen der einzelnen Mitgleiadstaaten nicht auf zufriedenstellende Weise begegnet werden kann.
(4) [...] können diese Höchstwerte mit der Begründung zur Anwendung gebracht werden, dass die zulässigen Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln wahrscheinlich erreicht werden oder wurden. Bis dahin sollten diese im Voraus festgelegten Höchstwerte als Referenzwerte bei der Beurteilung der Frage verwendet werden, ob das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln akzeptabel ist.
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... klingen natürlich erstmal sehr schlüssig ...
