Zitat:
Zitat von barbossa
die Definition von Überholen
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und bei G 3.3 haben sie schon den ersten Bock geschossen:
"In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter Punkt G 3.2b angeführten Zeit zu sorgen."
Leider wird in Punkt G 3.2b beschrieben, wie lange der Überholende zum Durchfahren der Windschattenbox brauchen darf. Die dem Überholten zur Verfügung stehende Zeit, um die Windschattenbox nach hinten oder seitlich zu verlassen, wird in G 3.2c beschrieben: "sofort".