gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
4 Radtage
Südbaden
4 Radtage Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
30.04..-03.05.2026
EUR 199,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Der nächste Einzelfall
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 19.03.2011, 11:24   #1800
hazelman
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von hazelman
 
Registriert seit: 02.07.2007
Ort: Titanspeicher Mittelhessen
Beiträge: 6.278
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
NADA-Code,
§14.3 Information der Öffentlichkeit

Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen.
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/us...e_komplett.pdf

"SOLL!"

Heisst nicht muss! Die können also davon absehen, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Hmmm... Da wird er sich sicher was einfallen lassen, der Azt!
hazelman ist offline