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@Helmut
Daß das KüSchG aus AG-Sicht nicht zufriedenstellend ist, das ist mir schon klar, zumal es eben zu solchen Auswüchsen führen kann wie bei euch.
Aber der Grundgedanke des KüSchG ist doch m.E. daß man einen AN nicht so einfach rauswerfen kann. Und das wollen viele Unternehmen nicht glauben. Und müssen das dann im Zweifel von einem Rechtsanwalt gegen Einwurf kleiner Münzen erklärt bekommen.
Aber keine Sorge - ich kenne auch mindestens einen Anwalt dem ich ohne zu zögern jederzeit öffentlich nachsagen würde, daß er einen Rechtsstreit mit dem ausschließlichen Ziel der Gewinnerzielung für sich selbst angefangen hat.
Schade, daß den hier keiner kennt....
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