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Hast du schon mal ins BGB geguckt?
§622 BGB regelt da einiges ganz grundsätzlich. Absatz eins betrifft den Arbeitnehmer und Absatz zwei den Arbeitgeber. Hier sieht der Gesetzgeber schon deutliche Unterschiede hinsichtlich der Fristen vor.
Natürlich darf man Absatz vier nicht übersehen, welcher Bezug nimmt auf einen (eventuell vorhandenen) Tarifvertrag.
Klar ist das offene Wort immer vorzuhiehen, aber man sollte dabei auch seinen eigenen Standpunkt kennen und vertreten können.
Gruß
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