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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag
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Alt 17.03.2011, 08:35   #6
Rhing
Szenekenner
 
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Wenn die Kündigungsfrist zum Juli ist, is se so, da geht mit Druck nix. Wie schon jemand meinte: Kündigung, insbes. außerordentliche Kündigung, provozieren ist ganz schlecht. Du brauchst ein Zeugnis! Das muß förderlich, aber auch wahr sein. Der AG hat dann nen Superansatzpunkt, Dir noch einen mitzugeben. Selbst wenn er letztlich in nem Rechtstreit ne moderate Forumlierung wählen muß, kriegste das Zeugnis dann nach nem Jahr und mit viel Ärger, der Dich im neuen Job belastet. Also auf jeden Fall Gespräch. Außerdem fragt ein neuer AG (der übernächste) auch gerne mal direkt nach, weil in Zeugnissen alles mögliche steht.
Dabei verweise auf Deine Erfolge für die alte Firma, man sollte sich auch ein Jahr später noch in die Augen sehen können, man begegnet sich (in einer Branche) mehrmals im Leben, usw., was man halt so bringt. Wenn das mit den Erfolgen wegen persönlicher Schwierigkeiten mit einem Kollegen / Chef nicht so pralle war, würde ich das einfach mal in den Ring werfen, aber ohne Vorwürfe, sondern einfach mit den Tenor: Das passt halt, ohne Bewertung, einfach nicht, ist schlecht für's Betriebsklima und jetzt gibt's ne einfache Lösung dafür. Die nachlassende Vertriebsleistung würde ich allenfalls moderat einsetzen. Das Argument kennt die Gegenseite auch und man tut sich immer schwer zu sagen, dass man künftig nix mehr bringt (aha, Arbeitsverweigerung). Da ist ein Dritter, ggfls. RA, besser dran, wenn er sagt, erfahrungsgemäß haben zum Gehen Entschlossene Schwierigkeiten, das gute Leistungniveau aufrecht zu erhalten. Ist zwar dasselbe, klingt aber von nem Dritten anders.
Bring doch vielleicht die Möglichkeit, nen fließenden Übergang zu gestalten. Du arbeitest den Neuen für 2 Wochen ein, vielleicht nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber. So sehr scheint der alte AG ja den Wissenstransfer nicht zu fürchten. Denn normalerweise wird ein Vertriebsmitarbeiter in so ner Situation ja freigstellt, wenn er zur Konkurrenz (Vermutung) geht.
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