Zitat:
Zitat von Meik
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
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Haste da grad mal'n Urteil da?

Würd' mich interessierten. Ansonsten ist das erst mal Wunschdenken, es sei denn Du definierst die "perfekte Begründung" als "könnte man mit durchkommen, wenn der Richter keinen Bock hat" oder "mir fällt auch nix besseres ein"

, was bei mir der Fall ist. Bleibt aber trotzdem Wunschdenken, genauso wie
Zitat:
Zitat von Meik
... wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte 
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Für's messen der Übertretung brauchste'n Tacho

und Vorsatz wird man Dir nicht nachweisen können, aber Fahrlässigkeit geht locker durch.
Da
Zitat:
Zitat von Meik
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steht da jedenfalls nix drüber und alles weitere sind
Zitat:
Zitat von Meik
Vermutungen, Meinungen und Ansichten
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und die
Zitat:
Zitat von Meik
zählen dagegen wenig. 
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Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?
Ein Verwaltungsakt (VA, Schild), ob rechtswidrig oder nicht, ist erst mal ohne Widerspruch bestandkräftig. Wenn Du'n Knöllchen kriegst und Du legst dagegen Einspruch ein, geht das zum Gericht. In der Verhandlung wird man Dir sagen, dass der VA bestandskräftig ist. Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig, also z.B. wenn die Behörde das Komma um 3 Stellen nach rechts verschiebt und bei nem Abgabenbescheid statt 100 EUR plötzlich 100.000 zu zahlen sind.
PS: Ich hätt noch'n paar Smilies reingebaut, aber 6 sind das Maximum und Deine wollt ich nicht rausschmeißen. Schließlich will ich ja korrekt zitieren. *Grinssmilie*
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?
