Zitat:
Zitat von FinP
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig
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Abwarten - ein Bußgeld gegen den Verstoß gegen eine offensichtlich rechtswidrige Anordnung durchzusetzten wird für die Ordnungsbehörden nicht leicht
Den Bußgeldbescheid gibt es natürlich erstmal. Eine Kopie der Verwaltungsvorschriften mit dem Hinweis dass man gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einlegen wird erspart einem schonmal eine Diskussion oder überhaupt ein Bußgeld.
