Zitat:
Zitat von FinP
Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen..
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Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.
Nicht ohne Grund verzichten die meisten Städte darauf den Nichtgebrauch von Radwegen zu ahnden, die wollen die folgende Klagewelle vermeiden. Danach gäbe es innerorts kaum noch Radwege und Kinder oder unsicherere ältere Leute sind mit ihrem Tempo und Fahrkünsten auch auf etwas schlechteren Radwegen besser aufgehoben als auf der Straße.