@qbz: Ja.
Aber weiß Du wo der Unterschied ist?
Im Falle Guttenbergs gab es eine Instanz, die dafür verantwortlich ist/war die Arbeit zu bewerten: Erst-/Zweitkorrektor. Wenn die ihre Arbeit nur ansatzweise überhaupt gemacht hätten, hätte der TKG keinen Dr.-Titel gehabt, dem man ihm aberkannt hätte.
Der Autofahrer, der rotzbesoffen in eine Alkoholkontrolle kommt, hat einen Fehler gemacht. Der Führerschein muss weg. Keine Frage:
Der Polizist, der aber eine bekannte Persönlichkeit hinterm Steuer erkennt und womöglich noch Geld dafür nimmt, dass er ihn weiterfahren lässt, der muss ebenso aus dem Verkehr gezogen werden wie der Besoffen. Der macht sich mindestens genauso schuldig.
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