Strafe hat - wenn sie "im Namen des Volkes" ergeht zwei Funktionen:
1) den Übeltäter davon abhalten weiteren Unfug zu veranstalten weil er sonst erneut von der Strafe "kosten" darf
2) Genugtuung für das Volk bzw. den Geschädigten
Zumindest 2) dürfte sich langsam erfüllen.
Ob 1) in diesem konreten Fall anwendbar ist, sei mal dahingestellt. Er wird aber wohl kein zweites Mal versuchen, auf gleiche Weise zu promovieren.
|