Zitat:
Zitat von KalleMalle
Weiß Du das oder unterstellst Du's einfach mal ?
Nachdem in dem von Dir zitierten §106 nicht von Schadensersatz die Rede ist, stellt sich wohl auch die Frage, ob irgendwer einen Vorteil davon hat, daß er angezeigt worden ist.
Am Ende sind gar Opportunitätsüberlegungen und lobbyistisches Denken das Motiv für die Anzeigen. 
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Die Unterlassung (ist passiert, indem der Verlag umgehend die weitere Publikation der Diss einstellte) und Schadensersatz ist in
§ 97 ff. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
geregelt. (Ich zitierte den Link zum Gesetz).
Versuche mal testweise ein Buch / Website zu publizieren zu einem vergleichbaren Thema, indem Du im Umfang von Guttenberg Fremdartikel systematisch aus unterschiedlichsten Quellen ohne Einwilligung verwendest und alles unter Deinem Namen publizierst und berichte uns von den Erfahrungen. Ich wette mit Dir einen hohen Betrag, dass die Urheber und Verwerter mit Dir völlig anders verfahren als jetzt mit dem Minister Guttenberg.
Ich denke auch, dass es vielen Schöpfern der Artikel vorrangig auch um den Namen, die Reputanz geht.
-qbz