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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Traubenzucker statt Traubensaft?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.02.2011, 19:29   #15
pinkpoison
 
Beiträge: n/a
http://de.wikipedia.org/wiki/Fruchts...d_Zusatzstoffe

"Bei allen Lebensmitteln müssen die verwendeten Zutaten angegeben werden. Bei Direktsäften und Säften aus Konzentrat dürfen zwecks Korrektur eines sauren Geschmacks (Korrekturzuckerung) bis zu 15 Gramm Zucker pro Liter Saft zugesetzt werden (ausgenommen Traubensaft und Birnensaft). Eine Deklaration im Zutatenverzeichnis ist allerdings erforderlich. In Deutschland ist der Zuckerzusatz nicht marktüblich.

Zur Erzielen eines süßeren Geschmacks dürfen bei Saft bis zu 150 g Zucker pro Liter zugesetzt werden. Ist dieses der Fall, muss die Verkehrsbezeichnung „gezuckert“ oder „mit Zuckerzusatz“ angegeben werden.

Es gibt jedoch eine Vielzahl von Stoffen, die nicht als Zutat gelten. Diese Stoffe, oft Zusatz- und Hilfsstoffe genannt, erscheinen nicht im Zutatenverzeichnis der Lebensmittel, dürfen aber trotzdem zugesetzt werden, so auch bei Fruchtsäften. Darüber hinaus brauchen beim Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat alle Zutaten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unerlässlich sind, ebenfalls nicht auf der Packung aufgelistet zu werden. Des Weiteren sind das Bearbeiten mit Speisegelatine und weiteren Stoffen wie z. B. Enzyme, Tannine und dem „Schönungsmittel“ Bentonit erlaubt (vgl. Anl. 4 Nr. 2 und Nr. 4 FrSaftV)."

Mmhhhh...lecker
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