Zitat:
Zitat von Triathletin007
Ich komme ja gerade von meiner Kampfrichterausbildung aus Kamen.
Für den Triathlon- Verband NRW gilt folgendes:
Dieses Jahr sind noch Triathloneinteiler mit Kompression erlaubt.
Alle anderen Kompressionsbekleidungsteile (Calws, Socken und Armlinge werden verboten beim Schwimmen zu tragen. Wer dagegen verstößt erhält sofort eine rote Karte, wenn er damit nach dem Schwimmen erwischt wird. Sieht ein Kampfrichter einen Athleten vor dem Schwimmen mit dieser Bekleidung, kann der Athlet diesen Verstoß noch beseitigen, gibt es nur eine gelbe Karte. Also: Kompressionsbekleidung erst nach dem Schwimmen anziehen!!
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Bei der waren meine Kumpels wohl auch. Diese Erklärung "in diesem Jahr noch" ist doch totaler Klatsch und Tratsch - da wollte einer auf "ich weiß da was, uiuiui, wartet nur ab" machen - es steht nirgendwo, dass das nächstes Jahr anders wird - wird es auch garantiert nicht. Da wird aus ner Mücke ein Elefant gemacht, was dadurch begünstigt wird, dass die neue Regel falsch formuliert wurde.
Kompressionsanzüge werden niemals verboten werden - es sei denn die wollen, dass alle Leute in baggy pants starten. Das ergibt einfach keinen Sinn, weil man das nicht testen kann. Die Hersteller würden dann einfach nicht mehr Kompression draufschreiben. Wie bestimmt man dann, was Kompressionskleidung ist und was normale Tri short oder Radhose? Das ist so hanebüchener Blödsinn, dass nichtmal die DTU das verzapfen würde. Naja, vielleicht als Sonderregel für den Köln Triathlon. (just kidding

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FuXX
PS: Die DTU sollte dazu mal schleunigst ein klares statement abgeben, das allen Vereinen etc. zur Korrektur zugestellt wird, sonst gibt das wieder das gleiche Chaos wie im letzten Jahr mit den Schwimmanzügen.