Zitat:
Zitat von Yolo
Wann muss ich spätestens das "UCI-Konform" beachten?
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Bei einem Zeitfahren, dass UCI-Regelkonform ausgerichtet wird, beispielsweise im Rahmen eines Radrennens.
Wenn Du nur Triathlon machst, muss Dich das nicht interessieren.
Die Regularien sind
hier.
Im
Nachbarforum wird das diskutiert, da auch mal die Suchfunktion benutzen.
Meistens bezieht sich das auf die Sitzposition, die beim Triathlon weiter vorn sein darf als beim Radrennen.
Zum Lenker sagen sie das:
Zitat:
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Zitat von UCI-Regel
Für Zeitfahren auf der Straße und für nachfolgende Bahnrennen: Einzelverfolgung, Mannschaftsverfolgung, Kilometerfahren, 500m und Weltrekord, kann ein zusätzlicher Ausleger an das Lenksystem angebracht werden. Der Abstand zwischen der vertikalen Linie, die durch die Tretlagerachse geht und dem Lenker darf 75 cm nicht überschreiten; die anderen Begrenzungen in Art. 1.3.022 (B,C,D) bleiben unverändert. Eine Unterarm- oder Ellbogenstütze ist zulässig. (siehe Schema „STRUKTUR (1B)„)
Für Zeitfahren auf der Straße können die Steuerungen oder Hebel, die auf dem zusätzlichen Ausleger angebracht sind, teilweise den Abstand von 75 cm überschreiten, wenn sie nicht den Gebrauch verfälschen, insbesondere durch eine Verlängerung des Griffes über 75 cm.
Für die Bahn- und Straßenrennen wie sie in §1 aufgeführt werden, kann der Abstand von 75 auf 80cm erhöht werden, sofern dies aus morphologischen Gründen erforderlich ist. Man versteht unter morphologischen Gründen all das, was mit der Größe oder der Länge der Gliedmaße der Fahrer zusammenhängt.
Der Fahrer, der aus diesen Gründen der Ansicht ist, ein Fahrrad benutzen zu müssen, bei dem die betreffenden Abstände zwischen 75-80 cm liegen, muß die Jury der Kommissäre bei Vorlage der Lizenz entsprechend darüber informieren. In diesem Fall kann die Jury folgenden Test vornehmen: Es muß geprüft werden, ob der Winkel, der durch den Arm und Ellbogenstütze gebildet wird, nicht größer als 120° ist, wenn sich der Fahrer in Bewegung befindet.
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