gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Hol Dir Deinen Trainingsplan!
Professionelle Trainingspläne
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Individuell anpassbar
Für alle Devices: Garmin, Wahoo, Apple und viele andere
Nutzerfreundlich: Am PC oder als App
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Startgebühr IM Germany 2007?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.11.2007, 16:59   #11
FinP
 
Beiträge: n/a
Steuerrecht ist, glaub ich, schwierig. Da sollten lieber Juristen ran.
Aber ich kann ja mal losfabulieren:
Nach §10b (1) EStG sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ob Startgelder für Privatveranstaltungen dazu gehören?

Aber Vorsicht: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder wer veranlaßt, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.
Das könnte auch für den Verein Ärger geben, falls diese Art der "Spenderei" unzulässig ist.
Habe ich da was übersehen oder missinterpretiert?
  Mit Zitat antworten