Zitat:
Zitat von Lui
...Autofahrer hupt leicht...
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wobei sich allein dadurch der Autofahrer schon ins Unrecht setzt. Laut Straßenverkehrsordnung darf die Hupe (im Gegensatz zum üblichen Missbrauch)
einzig und allein dazu benutzt werden, um andere Verkehrsteilnehmer vor unmittelbaren Gefahren zu warnen, niemals aber um z.B. schnarchende Fahrer an Ampeln aufzuwecken oder sich selbst den Weg frei zu hupen, bzw. Radfahrer zu erschrecken oder sie auf vermeintliche Radwege hinzuweisen.