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Zitat von Schwarzfahrer
Hallo Jungs,
bitte kloppt Euch meinetwegen nicht und vertrag Euch wieder  !
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Was denn Du wirst doch nicht kneifen wollen
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich sehe aus den bisherigen Beiträgen, daß es wohl keine eindeutlige Rechtslage gibt, sondern alles wohl eher eine Frage der Auslegung sein kann. Der Weg ist mit dem blauen Schild ausgewiesen, wird aber natürlich von den Bauern auch als Wirtschaftsweg genutzt, genau wie die seitlich einmündenden Wege, auf die sich kaum ein Radfahrer verirren wird. Es ist "straßenbegleitend", da es die B3 entlang geht, entfernt sich aber auch mal lokal um gut 50 m oder mehr davon (wenn auch nicht an der fraglichen Einmündung). Also was denn nun? 
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Blauer Lollie Bundesstraße in greifbarerer Nähe, also steht der Lollie zurecht und Du hast Vorfahrt. Das Du besser auch Hirn hast und Deine Gesundheit höher schätzt ist etwas anderes, genauso wie die Frage ob Du eine Teilschuld hast und auf noch mehr Kosten sitzenbleibst. Also nicht erzwingen! Steht übrigens in §1 der StVO
