Zitat:
Zitat von FinP
Diese Aussage ist falsch. Der "blaue Lolli" sagt nichts darüber aus, ob der Radweg zur Bundesstraße gehört oder nicht. Der sagt nichtmal etwas darüber aus, ob es sich um einen Radweg handelt.
|
Ich denke daß es genau andersherum ist. Ein Radweg ist es allemal. Der Lollie sagt leider nichts darüber aus ob es wirklich ein Benutzungspflichtiger Radweg ist. Ein Radweg ist es allemal, da ja keine Kraftfahrzeuge drauf fahren dürfen. Wie würdest Du sonst solche Wege bezeichnen wollen?
Zitat:
Zitat von FinP
Richtig ist:
Steht ein "blauer Lolli" und ist der gekennzeichnete Weg straßenbegleitend, dann ist es ein benutzungspflichtiger Radweg.
|
ACK
Zitat:
Zitat von FinP
Ist der Weg straßenbegleitend, aber es steht kein Lolli, dann kann es ein Radweg sein - der benutzt werden kann, aber nicht muss.
|
Dazu muß dann aber Zeichen 260 da stehen. Daraus folgt dann auch, daß entweder Rechts vor links gilt oder eine explizite Vorfahrtregelung.
Zitat:
Zitat von FinP
Ist der Weg nicht straßenbegleitend und es steht ein Lolli, dann ist das kein benutztungspflichtiger Radweg (und meiner Meinung nach falsch ausgezeichnet, siehe unten).
|
ACK
Zitat:
Zitat von FinP
Die Frage ist und bleibt: Ist der Weg straßenbegleitend oder nicht. Meik hat das beantwortet.
|
Aber auch nur wenn der Lollie da steht, denn sonst ist es ja kein benutzungspflichtiger Radweg

Ergo ist der blaue Lollie der sichere Hinweis darauf, daß der Radweg zu der Bundesstraße gehört!
Zitat:
Zitat von FinP
Der blaue Lolli wird oftmals fälschlicherweise verwendet um die Anzahl der Radwegkilometer in einer Gemeinde hochzutreiben (und damit an bestimmte Fördertöpfe zu kommen).
|
Kann natürlich sein, kann aber auch sein, daß nicht jeder Schild 260 versteht
