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Zitat von Meik
Sorry, meins mag ja ein dünnes Brett sein, deins ist gerade durchgebrochen
Selbstverständlich gilt die StVO im gesamten öffentlichen Verkehrsraum, sogar auf nicht abgesperrten Privatgeländen wo theoretisch jeder drauffahren kann.
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Wo habe ich etwas anderes geschrieben?
Zitat:
Zitat von Meik
Vorfahrtsregeln gelten trotzdem nur für Straßen, auf allen anderen Wegen gilt die gegenseitige Rücksichtnahme.
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Die Vorfahrtsregeln sind Teil der StVO und gelten daher auf allen Straßen und Wegen im öffentlichen Raum. Du darfst auf dem Wirtschaftsweg auch nicht schneller als 100km/h fahren.
Zitat:
Zitat von Meik
Typischerer Fall sind die Wege auf größeren Parkplätzen, google da mal nach. Alle Urteile sind Einzelfallentscheidungen und i.d.R. geht es im Falle eines Unfalls immer mit Teilschuld aus weil dort die Vorfahrtsregeln keine Anwendung finden.
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Wie Du selbst so schön schreibst, es sind Einzelfallentscheidungen! Ich habe noch keine Urteilsbegründung gefunden die sagt, daß auf Parkplätzen im Allgemeinen keine Anwendung finden. Übrigens bedeutet Vorfahrt zu haben auch nicht automatisch keine Mitschuld zu haben! Es führt aber auch sehr weit vom Thema weg. Wir sind bei der Frage ob der Weg der in der Nähe der Bundesstraße ist Vorfahrt hat oder nicht!
Zitat:
Zitat von Meik
Es gibt durchaus Radwege fernab von Straßen die mit dem blauen Lolli gekennzeichnet sind. Wie soll man die auch sonst kennzeichnen als Radweg?
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Ganz einfach, Zeichen 260! Und an diesen Wegen gilt rechts vor links oder eine explizite Vorfahrtsregelung.
Zitat:
Zitat von Meik
Das Thema Benutzungspflicht ist da eh hinfällig da es keine direkt danebenliegende Straße gibt auf die man ausweichen könnte. Entweder man nimmt den Radweg oder fährt woanders her.
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Eben, also Wie FinP schon schrieb Zeichen 260.